Aus der Satzung

Satzung des tripunctatum e.V.

Hilfe zu selbst bestimmtem Leben

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige/mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von behinderten Menschen.

(2) Er bezweckt insbesondere die Verbesserung der Lebenssituationen vor allem geistig, körperlich oder sinnesbehinderter oder entsprechend mehrfachbehinderter Menschen durch Angebote in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung und Freizeitgestaltung.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und den Betrieb von Wohngelegenheiten für behinderte Menschen, sowie die begleitende Bereitstellung von Angeboten zur Beschäftigung und zur Freizeitgestaltung zur Verbesserung der Tagesstruktur und Ausgestaltung eines sinnerfüllten Alltags.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.