aus der Satzung

Präambel zur Stiftungssatzung

Die Stiftung tripunctatum - Hilfe zu selbst bestimmtem Leben setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen geistig, körper- und sinnesbehinderter Menschen ein. Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind diesen Menschen oft nur eingeschränkt möglich. In allen Lebensabschnitten können diese Einschränkungen gemildert werden und das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ein Stückchen weiter gefördert und verwirklicht werden:

  • das behinderte Kind als einen lernenden Menschen akzeptieren und ihm durch geeignete Frühförderung die Chance geben, sein Potenzial zu entdecken und zu entwickeln,
  • das Arbeitsleben und den Einsatz eines jeden im Rahmen seiner Möglichkeiten wertschätzen,
  • in einer Lebensgemeinschaft leben können, die das Gefühl von Sicherheit verleiht und - wenn nötig - einen Ersatz für die eigene Familie darstellen kann,
  • in dieser Gemeinschaft im Alter einen geruhsamen Lebensabend verbringen können.

Hierzu will die Stiftung tripunctatum - Hilfe zu selbst bestimmtem Leben durch die Unterstützung und Förderung von Einrichtungen für geistig, körper- und sinnesbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene beitragen.